WINTERDIENST und FUSSWEGREINIGUNG
 
   
 
 
 

Wir übernehmen die Ihnen seites der Gemeindever-
ordnung vorgegebene Fußwe
greinigung alle 4 Wochen
bzw. alle 14 Tage, je nach Wunsch bzw. Gemeindeverordnung.   


»  Reinigung der Kante Fußweg/Grundstück,
»  Reinigung des Fußweges
»  Reinigung von Garagenhöfen und Zufahrten,
»  Entfernen von Laub im Herbst,
»  Entsorgung von Unrat und Laub.


 
H.S.F. GmbH
31535 Neustadt am Rübenberge